Klick
Am meisten schockiert jedoch ist die Passage:
Wie niedrig sind die Gesinnungen solcher Richter???2008 urteilte jedoch der Bundesgerichtshof in Deutschland, dass es sich bei sogenannten „Trennungsmorden“ lediglich um Totschlag handle: Die „niedrigen Beweggründe“, die den Mord vom Totschlag unterscheiden, lägen nicht vor, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“.
Was allerdings bemerkenswert ist ist der Kommentar von "Manfred" - Ich denke da liegt er nicht falsch...