Bisher fand ich es nie schwierig mit der ungarischen Matrica. Aber seit diesem Jahr haben wir uns einen alten VW T4 Multivan, klein, wendig und praktisch - mal ein PKW mit 5 Plätzen, dann, mit wenigen Handgriffen ein kleines Wohnmobil, für 2 Leute gut zum Übernachten auf Reisen. Und durch die Wohnmobilzulassung auch kostengünstig.
Nur leider nicht im Falle der ungarischen Matrica!!!
Während ich fuhr, hat meine liebe Frau mit dem handy nach den Vignetten für Tschechien, Slowakei und Ungarn recherchiert und sie aus dem fahrenden Auto auch gleich bezahlt (ich glaube in der Slowakei mussten wir schließlich doch aussteigen und sie altmodisch kaufen).
So weit so gut, aber vor 1-2 Wochen kam eine Forderung von dem ungarischen Inkassounternehmen UAI, das von uns 121,..€ verlangte, da wir die falsche Matrica gekauft haben sollten, D1, anstelle von D2. Ein paar Tage später kam eine 2.te Forderung über 120,... € wegen demselben Tatbestand, falsche Matrica - die eine Strafe für die Fahrt am 29.07. Abends, die andere für 30.07. Morgens.
Nach ausgiebiger Internetrecherche fand ich auf der Website des ADAC im Kleingedruckten heraus, dass bei Wohnmobilzulassung im Feld J des Fahrzeugscheins der Buchstabe N
Original ADAC:
"D1 Motorräder (Jahresvignette)/Pkw und Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1) bis 3,5 t zGG und bis 7 Sitze (auch mit Anhänger) 1 " - unter 1 findet man dann im Kleingedruckten:
1 Wohnmobile: Für die Einstufung in die Kategorie D1 sind die Einträge M1 in Feld J, eine maximale Personenanzahl bis 7 Personen in Feld S.1 und ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t in Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich. Sonst ist die Vignette D2 nötig. Ältere Wohnmobile, die noch als SonderKfz Wohnmobil zugelassen sind (Klasse 16 bzw. 21 in Feld J), fehlt es allerdings an der Zuteilung der Klasse M1 (Pkw). Diese fallen demnach unter die Gebührenkategorie D2.
Im Klartext: bei wem im Fald J ein N1, 16 oder 21 steht, der muss die etwa doppelt so teure D2 - Matrica zahlen, wer M1 drin stehen hat, fährt mit D1 richtig.
Da in unserem Fahrzeugschein diese blöde 16 steht müssen wir die Strafe zahlen, sogar 3 x , denn ein weiterer Bescheid über unsere Rückfahrt durch Hu einen knappen Monat später sei bereits in Arbeit, wurde mir telefonisch mitgeteilt, als ich Heute nachfragte, ob das denn wirklich möglich sei, wegen demselben kleinen Fehler gleich 2x bestraft zu werden.
Nun ich habe wenigstens einen Antrag auf "Maximierug" stellen dürfen, wobei einem evtl. ein kleiner Teil erlassen wird. Mal sehen...
Ich werde mich auf meine gewohnte Art dafür "rächen" indem ich für die nächsten Jahre Ungarn nur noch streifen werde und über Slowakei - Polen nach De fahre, dabei Ungarn nur kurz und über nicht mautpflichtige Straßen befahre. Das haben wir auch mit der Slowakei so gehalten indem wir nach einem dreisten Anhalten durch die Polizei und haarspalterische Begründungen für eine Strafe die Slowakei etwa 10 Jahre lang über Österreich umfahren haben.
Sebastian