Häusliche Gewalt...

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Olli
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Häusliche Gewalt...

Beitrag von Olli »

Am 14. Oktober 2020 wurde, drei Jahre nach dessen Einbringen ins Parlament, ein Gesetzentwurf angenommen, der mehr sozial als juristisch ein Zeichen setzt: Diese Änderung der Rechtsgrundlage ermöglicht es der Polizei seither, bei häuslicher Gewalt auch dann ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn das Opfer seine Klage zurückzieht – aus welchen Gründen auch immer. Angesichts stetig steigender Fallzahlen häuslicher Gewalt in den letzten Jahren ist das zwar nicht die erste Verschärfung, aber in der Strafverfolgung für den Opferschutz von enormer Relevanz.

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Am meisten schockiert jedoch ist die Passage:
2008 urteilte jedoch der Bundesgerichtshof in Deutschland, dass es sich bei sogenannten „Trennungsmorden“ lediglich um Totschlag handle: Die „niedrigen Beweggründe“, die den Mord vom Totschlag unterscheiden, lägen nicht vor, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“.
Wie niedrig sind die Gesinnungen solcher Richter???

Was allerdings bemerkenswert ist ist der Kommentar von "Manfred" - Ich denke da liegt er nicht falsch...
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